20.12.20 · Zurich-Areal

Bauvorhaben auf dem Campus I

Corpus Sireo plant, auf dem Teilgelände zwischen Riehler-Straße – Worringer Straße – Oppenheimstraße, dem sogenannte Campus I, Wohnungen und Gewerbeflächen neu zu errichten und die dort befindlichen denkmalgeschützten Gebäude zu sanieren. Die Sicht zu dem Vorhaben ist in diesem Auszug aus dem Positionspapier der IGNNV vom 18.12.2020 beschrieben.

Die IGNNV ist der Auffassung, dass die Neubebauung des Campus I aufgrund der Bedeutung, des Umfangs, der Gestaltung und der Auswirkungen des Vorhabens für das Viertel im Wege eines ordentlichen Bebauungsplanverfahrens erfolgen muss.

Die Stadt Köln hingegen beabsichtigt, aus für uns wenig transparenten Gründen, das Bauvorhaben im Rahmen das § 34 BauGB zu genehmigen.

Eine Eingabe der IGNNV bei der Bezirksregierung mit dem Vorwurf eines Ermessensfehlgebrauchs der Stadt Köln wurde nach eingehender Prüfung abschlägig beschieden: „Es bestehe aus fachaufsichtlicher Sicht keine Notwendigkeit, der Stadt Köln Maßnahmen zu empfehlen, auch wenn bestimmte Aspekte nicht als zufriedenstellend angesehen worden sind.“

Die IGNNV fordert auch unter diesen Gegebenheiten

  • einen Bebauungsplan für das gesamte Zurich-Areal – also für Campus I und Campus II,
  • die Offenlegung des bzw. Erstellung eines Umweltgutachtens zu dem Bauvorhaben,

das die Auswirkungen auf das Stadtmikroklima untersucht,

  • die Erstellung eines qualitätsgesicherten, neutralen Verkehrsgutachtens für das gesamte Areal
    unter Berücksichtigung der Erhöhung der Nutzflächen im Campus II (von 7.200 auf 11.000 qm),
  • die Erstellung eines Baubodengutachtens,
    das auch die Verdrängung des Grundwassers und die Auswirkungen auf die umliegenden Grünflächen berücksichtigt und
  • eine Infrastrukturanalyse und -planung für das Viertel,
    welche die Nahversorgung der Berufstätigen und Anwohner berücksichtigt.
  • die Offenlegung des städtebaulichen Vertrages zum Campus I:
    Der Vorhabenträger sichert mit einem bisher geheim gehaltenen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Köln einige zentrale Merkmale des Vorhabens zu (u.a. 30 % Quote für geförderten Wohnungsbau, öffentlicher Zugang zu Wegen, Anlage von öffentlich zugänglichen Spielplätzen).

Wir wollen mit der Veröffentlichung die juristische Qualität des Vertrages aber auch mögliche Gegenleistungen der Stadt Köln überprüfen und anregen.

  • Optimierung des Vorhabens auf dem Campus I:
    Das Vorhaben soll nach aktuellem Stand, abweichend von unserer Forderung, ohne Bebauungsplan und Beteiligung der Bürger auf Basis des § 34 BauGB genehmigt werden. Das ist nur zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, u. a. in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.

    Aus unserer Sicht verletzt das Vorhaben mit folgenden Merkmalen derzeit diese Kriterien:
    • Die das Stadtbild prägende geplante Bebauung fügt sich nicht harmonisch in das Ortsbild ein. Die Gebäude sind im Vergleich zu den umliegenden Gebäuden ein Stockwerk zu hoch. Die neuen Gebäude haben kein Satteldach, sondern Flachdächer. Das geplante Eckgebäude Riehler Straße 88/ Worringer Straße zerstört die Formgebung des Riehler Platzes. Der Platz ist als Achteck angelegt. Mit der geplanten Ausführung des Eckgebäudes wird die Abschrägung zum Platz hin weitgehend aufgegeben und damit die Symmetrie des Platzes endgültig zerstört.
    • Der Anschluss des Eckgebäudes Riehler Straße 86/ Worringer Straße an das Gebäude Riehler Straße 88 berücksichtigt unserer Auffassung nach nicht die Belange des Denkmalschutzes. Der Sockel, der sich optisch an den Sockel des benachbarten denkmalgeschützten Gebäudes anschließt, muss in seiner Struktur und Erscheinungsform erhalten bleiben.
  • Wir fordern die Änderung der Planungen des Vorhabens, sodass eine Einfügung tatsächlich gegeben ist und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Nur dann ist das Vorhaben aus unserer Sicht genehmigungsfähig.
  • Eine Erhöhung der Anzahl der neu zu errichtenden Stellplätze:
    Der Vorhabenträger plant, weniger Stellplätze zu errichten als von der bisherigen Stellplatzverordnung vorgesehen ist (Die Stadt Köln genehmigte eine Reduktion um 35 %). Aus unserer Sicht werden damit im Zusammenspiel mit den anderen Änderungen im Villen-Viertel (Flächenausweitung und -umnutzung auf dem Campus II, mögliche Nutzungsänderungen auf dem Oppenheim-Gelände, Umnutzung der Oberfinanzdirektion) absehbar erhebliche Parkplatzprobleme im Viertel erzeugt.
  • Eine Modernisierung und barrierefreie Gestaltung der Haltestelle „Reichenspergerplatz“:
    Die IGNNV setzt sich für eine Modernisierung der Haltestelle, die Einrichtung eines barrierefreien Zugangs und die Schaffung eines zweiten Ausgangs zum Riehler Platz ein. Durch das Bauprojekt wird die Anzahl der Nutzer dieser Haltestelle deutlich steigen und damit die Dringlichkeit der von der IGNNV vertretenen Forderungen.
  • Eine Begrünung in räumlicher Nähe, die die Verluste bei der einst vorhandenen Begrünung ausgleichen:
    Für das Vorhaben mussten zahlreiche alte Bäume weichen. Außerdem werden die Grünflächen aufgrund des größeren Baukörpers erheblich verkleinert. Wir fordern eine ökologisch gleichwertige Ersatzbegrünung auf dem Areal oder zumindest in räumlicher Nähe.
    Die geplanten Flachdächer können dazu nur dann einen wesentlichen Beitrag leisten, wenn sie als intensive Begrünung angelegt werden (bisher ist nur eine sog. extensive Begrünung geplant, welche das Mikroklima kaum positiv beeinflusst). Das gilt auch für die Bepflanzung der Vorzonen vor den einzelnen Gebäuden. Auch eine Fassadenbegrünung könnte ein Beitrag in diesem Sinne sein. Die Plätze und Anlagen müssen zudem die Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen, das heißt zum Beispiel die Versickerung von Starkregen ermöglichen und die Entstehung von Hitzestaus vermeiden.
  • Den Erhalt des Portals der „Kleinen Agripina“:
    Das Gebäude Oppenheimstraße 4 enthält ein historisch bedeutsames Portal mit einer Darstellung der Agrippina – Stadtgründerin Kölns und Namensgeberin der Versicherung, die die Gebäude errichtet hat. Wir fordern die ortsnahe Integration des gesamten Portals in eines der neuen Gebäude. So bleibt etwas von der Geschichte des Standorts erhalten. Bislang besteht nur die Zusage der Einlagerung.
  • Den Abschluss einer nachbarschaftlichen Vereinbarung:
    Es ist gute Praxis bei vielen Bauvorhaben in Köln, Themen der Bauzeit (u.a. zulässige Lärmniveaus, Staubbelastung, Arbeitszeiten, Schadensregulierung) im Wege einer nachbarschaftlichen Vereinbarung zu regeln. Wir fordern den Abschluss einer solchen Vereinbarung. Der bisherige Verweis auf das gesetzliche Minimum durch den Vorhabenträger ist aus unserer Sicht nicht ausreichend.
  • Eine zeitnahe, umfassende Information der betroffenen Bürger und Anwohner