01.07.23 · OFD-Areal
Historie der ehemaligen Oberfinanzdirektion Köln
Das denkmalgeschützte Gebäude der ehemaligen Oberfinanzdirektion wurde 1908 – 1911 im Stil der Neo-Renaissance von den Architekten Delius und Gehm als Dienstgebäude für die preußische Oberzolldirektion Köln errichtet.
Nach dem 1. Weltkrieg ging die Oberzolldirektion in dem neu errichteten Landesfinanzamt Köln auf. Beim sogenannten Peter-und-Paul-Angriff am 29.06.1943 wurde das Gebäude schwer getroffen. In dem unter dem Gebäude befindlichem Luftschutzkeller starben damals über 100 Menschen. Bei einem weiteren Luftangriff im Oktober 1944 wurden die Gebäude weiter zerstört.
Sie wurden nach dem Krieg in vereinfachter Form wieder aufgebaut.
1950 wurden die Behörden in der Oberfinanzdirektion Köln (OFD) zusammengefasst. 1968 wurde der ergänzende 13-stöckige Neubau am Riehler Platz bezogen.
Seit 2021 stehen die sanierungsbedürftigen Gebäude leer. Sie wurden durch einen Bauzaun eingezäunt. Die unteren Etagen sind verbarrikadiert.
Für das Gebiet existiert ein rechtsbeständiger Bebauungsplan. Das Gebäude der ehemaligen Generalzolldirektion steht zudem unter Denkmalschutz. Es besteht ein nicht unerheblicher Sanierungsbedarf.
Nutzfläche: Das ehemalige OFD-Hochhaus hat ca. 7.500 m², die einstige Generalzolldirektion: ca. 13.969 m² und das ehemalige Kantinengebäude an der Clever Straße 772 m².
Am 09. März 2023 fand auf Initiative der IGNNV in der Bezirksvertretung Köln-Innenstadt eine Aktuelle Stunde zur Zukunft des ehemaligen Areals von Oberfinanz-und Generalzolldirektion statt. Jens Urlichs, Technischer Niederlassungsleiter Köln des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW, informierte dabei über Folgendes:
- Man hat eine Weiternutzung der Liegenschaften umfänglich geprüft. Unter anderen waren eine temporäre Nutzung durch die Staatsanwaltschaft Köln sowie das OLG Köln im Gespräch.
- Praktisch sollte das ehemalige OFD-Gelände zu einer Rotationsfläche werden für Behörden, deren Liegenschaften saniert werden müssen. Diese Planung würde nicht weiterverfolgt.
- Formal würde das Ganze nochmals geprüft. Ebenso würde das Areal nochmals allen Landesbehörden in NRW zur Nutzung angeboten. Nach Abschluss dieser Prüfungen würde dann die Immobilie wahrscheinlich verkauft werden. (Die Stadt Köln hätte ein Vorkaufsrecht.)
Am 09.03.2023 beschloss die Bezirksvertretung Köln-Innenstadt folgendes: „Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat der Stadt Köln auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt vom 12.09.2019 auf, diese Gebäude zu erwerben.“
Am 30.06.2023 informierte der Kölner Stadtanzeiger darüber, dass die Bezirksregierung Köln beabsichtigt, die Gebäude der OFD für eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) mit 500 Flüchtlingsplätzen zu nutzen.
Wie geht es weiter?