10.06.22 · Verkehr

Umwidmung von Straßen im Viertel zu Anliegerstraßen

In der Eingabe der IGNNV gem.  § 24 GO NRW vom 31.01.2022 wurde angeregt, die in der Karte markierten Straßen in Anliegerstraßen umzuwidmen und mit der Zusatzbeschilderung „Tempo 30“ und „Radfahrer frei“ zu versehen.

Die Eingabe wurde von der Bezirksvertretung Innenstadt am 02.06.2022 einstimmig genehmigt. Die entsprechende Beschilderung wurde von der Verwaltung kurzfristig umgesetzt.